Hallo,
mein bisheriges Einzelunternehmen wurde gemeinsam mit einem Geschäftspartner zu einer OG "umgewandelt". Die OG wurde mit 1.7. gegründet. Das Einzelunternehmen wird bis zum Ende dieses Quartales existieren, da noch offene Forderungen vorhanden sind. Da wir eine quartalsmäßige USt-Abrechnung haben, haben wir uns mit dem Verkauf der Anlagen vom Einzelunternehmen an die OG noch Zeit gelassen.
Nun folgende Fragen:
Wie sollen die Anlagen verkauft werden? Zum Einstandspreis oder zum aktuellen Zeitwert? Sind beide Varianten möglich? Können auch Geringwertige Wirtschaftsgüter verkauft werden? Ist es möglich, diese Verkäufe ohne tatsächlichen Geldfluss zu tätigen? Das Einzelunternehmen würde eine Rechnung an die OG mit dem Vermerk Betrag dankend erhaltend + Unterschrift ausstellen. Dem Einzelunternehmen entsteht dadurch eine USt-Belastung, nehme ich an?
Gibt es bei diesen Verkäufen noch irgendetwas zu beachten? |